Technische Mitteilungen

Bauordnungsrecht ist Ländersache. Darauf müssen sich nicht nur Bauherren, sondern auch Planer und Prüfer einstellen. 16 verschiedene Landesbauordnungen, die Liste der Technischen Baubestimmungen und die Auslegungen durch die Arbeitsausschüsse des Normenausschusses Bauwesen unter www.nabau.din.de lassen manche Fragen offen.

In den Bundesländern haben sich deshalb Koordinierungsausschüsse gebildet, um im Interesse einer einheitlichen Umsetzung der eingeführten technischen Regeln offene oder bisher nicht einheitlich geklärte, die bautechnische Prüfung betreffende Fragen zu diskutieren.

Mitglieder in den Ausschüssen sind Vertreter der Bauaufsichtsbehörden, der Prüfingenieure und der Sachverständigen für die Prüfung der Standsicherheit. Stellungnahmen zu Fragen von allgemeinem Interesse werden als Technische Mitteilungen (TM) veröffentlicht.

Die Technischen Mitteilungen sind in der Regel mit den Bauaufsichtsbehörden abgestimmt. Sie stellen jedoch keine verbindliche Festlegung dar, sondern verstehen sich als Empfehlungen für die ingenieurtechnische Arbeit.

Die BVPI stellt hier die Technischen Mitteilungen zu verschiedenen Fachgebieten zusammen. Aus der Fußzeile der Technischen Mitteilung ist der Bezug auf das jeweilige Bundesland ersichtlich. Die Auslegungen können in nicht genannten Bundesländern herangezogen werden, soweit landesrechtliche Regelungen der Anwendung nicht entgegenstehen.

Bitte suchen Sie mit einem Stichwort,
einer TM-Nummer (z.B. 05-007), Normen (z.B. DIN 4125)

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Für Rückfragen, Hinweise und Anregungen wenden Sie sich bitte an die Kontaktpersonen aus den jeweiligen Ausschüssen in den Bundesländern: Ansprechpartner Technische Mitteilungen